Unsere Themen
- Wie kann man Mitarbeiter in Frankreich rechtssicher anstellen und entlassen?
- Wo liegen die Besonderheiten des französischen Arbeitsrechts (Probezeit, Befristung, Tarifvertrag, Kündigung)?
- Welche Aspekte sind bei Restrukturierungen ausschlaggebend?
- Was sind die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung?
- Worauf ist bei Einrichtung und Umgang mit der Personalverwaltung („CSE“) zu achten?
IHRE VORTEILE :
✓ Holen Sie sich Tipps und Tricks von erfahrenen Praktikern.
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Programm
05. Mai 2021
Einstellen von Mitarbeitern in Frankreich
- Welches Recht?
- Anwendung des richtigen Tarifvertrages
- Einstufung der Mitarbeiter und deren Auswirkungen
- Gehalt, Sozialversicherungen und Steuern
Der befristete Arbeitsvertrag
- Dauer
- Formvorschriften
- Probezeit
- Risiken und Nachteile
Der unbefristete Arbeitsvertrag
- Probezeit
- Arbeitszeit
- Urlaub
- Wettbewerbsverbot
- Praktische Aspekte
- Besonderer Status des VRP
- Entsendung
- Geschäftsführervertrag
Entlassen von Mitarbeitern in Frankreich (Teil 1)
- Kündigung von befristeten Verträgen-
- Kündigung von unbefristeten Verträgen nach der Probezeit
06. Mai 2021
Entlassen von Mitarbeitern in Frankreich (Teil 2)
- Kündigung aus persönlichen Gründen
- Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen
- Alternativen der einvernehmlichen Vertragsbeendigung
- Kosten und Risiken einer Kündigung
Personalvertretung und Gewerkschaften
- Notwendigkeit einer Personalvertretung
- Wahlverfahren
- Rechte und Mittel der Personalvertreter
- Gewerkschaften im Unternehmen
- Streikrecht in Frankreich
Sonstiges
- Arbeitsgerichte in Frankreich
- Arbeitnehmerrechte: Gleichbehandlung, Datenschutz, Privatsphäre am Arbeitsplatz, Nutzung des Internets, Mobbing am Arbeitsplatz, Gesundheitsschutz
Infos
5. und 6. Mai 2021 von 9:30h bis 13:00h
Teilnahmegebühr:
390,00 EUR zzgl. MwSt.
Early Bird Tarif 290,- EUR zzgl. MwSt. auf Anmeldungen bis einschließlich 9. April 2021
Kontakt :
VILLAFRANCE
Tel : +49 221 139 75 370
Das sagen unsere Teilnehmer :
Die Referenten
Emilie Wider, LL.M.
Avocate au Barreau de Paris
Qivive Avocats & Rechtsanwälte
Deutsch-Französische Rechtsanwaltskanzlei
Emilie Wider leitet das arbeitsrechtliche Dezernat im Kölner Büro der Kanzlei Qivive. Sie berät namhafte deutschsprachige Unternehmen und Konzerne und deren französische Tochtergesellschaften sowohl im individuellen als auch im kollektiven französischen Arbeitsrecht. Daneben tritt sie vor allen Arbeitsgerichten in Frankreich auf.
Béatrice-Anne Kintzinger, LL.M.
Avocate au Barreau de Paris
Qivive Avocats & Rechtsanwälte
Deutsch-Französische Rechtsanwaltskanzlei
Béatrice-Anne Kintzinger berät im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, u.a. in Fragen zum Thema Restrukturierung. Sie vertritt deutsch- und englischsprachige Unternehmen sowie deren Tochtergesellschaften vor dem Arbeitsgericht und dem Tribunal de Grande Instance.
Die Villafrance Gruppe
ist das führende private deutsch-französische Wirtschaftszentrum. Seit über 20 Jahren entwickelt Sie komplette Lösungen für den deutschen Mittelstand, Konzerne und öffentliche Institutionen und setzt diese professionell um.
4 Standorte
+ 100 Mitarbeiter
+ 300 Projekte im Jahr
+ 800 zufriedene Kunden
10% Umsatzsteigerung pro Jahr
+ 7 Mio. Umsatz mit Beratungsstunden
Mehr über die Villafrance Gruppe
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UND SEHR ATTRAKTIVE STANDORTE

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Lyon
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10-12 boulevard Vivier Merle
F-69003 Lyon